Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen der Franz Sales Akademie gGmbH (Seminarbedingungen)
Im Folgenden werden Vertragspartner der Franz Sales Akademie gGmbH als „Auftraggeber“ und die Franz Sales Akademie gGmbH als
„Akademie“ bezeichnet. Auftraggeber und Akademie gemeinsam werden als „Vertragsparteien“ bezeichnet.
1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie beispielsweise Seminare, Schulungen,
Trainings (im Folgenden „Leistungen“).
1.2 Überwiegend erbringt die Akademie Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind deshalb
grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Akademie mit solchen
Teilnehmenden. Dessen ungeachtet gelten sie aber auch für die Geschäftsbeziehungen der Akademie mit Verbrauchern (§ 13 BGB). In
diesem Fall gelten die AGB jedoch mit der Maßgabe, dass die Akademie nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dass eine Gerichtsstandvereinbarung nicht besteht.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und
insoweit Vertragsbestandteil, als die Akademie ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem
Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Akademie in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) sowie Bestimmungen in der Anmeldung zu den Leistungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2 Angebot, Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform
vereinbart. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.
2.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
2.3 Der Auftraggeber kann sich schriftlich, per Fax oder Scankopie der unterzeichneten Anmeldung für Leistungen der Akademie anmelden
bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Auftraggeber eine Auftrags- oder
Teilnahmebestätigung in Textform erhält.
2.4 Die Akademie ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit es Sinn und Zweck des Auftrages
entspricht. Anderenfalls ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
3 Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmende
3.1 Stornierung
Der Auftraggeber kann eine Anmeldung bzw. einen Auftrag stornieren. Die Stornierung muss der Akademie mindestens in Textform
mitgeteilt werden.
Bei einer Stornierung bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 20 % der Teilnahmegebühr fällig.
Bei einer Stornierung bis fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
Bei einer Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig.
Der volle Preis wird auch bei Nichterscheinen, nur zeitweiser Teilnahme oder vorzeitigem Verlassen einer Veranstaltung erhoben. Bei
längerfristigen Weiterbildungen können andere Stornierungsbedingungen gelten (siehe Bedingungen im Anmeldeformular).
3.2 Umbuchung
Der Auftraggeber kann in Absprache mit der Akademie und soweit Kapazitäten vorhanden sind, vor Veranstaltungsbeginn auf eine
andere Veranstaltung oder einen anderen Termin umbuchen. Die Umbuchung muss der Akademie mindestens in Textform mitgeteilt
werden. Eine Umbuchung bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos. Bei einer Umbuchung ab vier Wochen
vor Veranstaltungsbeginn wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20 % der Teilnahmegebühr fällig.
3.3 Für die Fristwahrung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung maßgebend.
3.4 Die Benennung eines Ersatzteilnehmenden ist jederzeit kostenfrei möglich. Ersatzteilnehmende müssen die Teilnahmebedingungen
der einzelnen Veranstaltung erfüllen.
3.5 Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung
nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisen der Akademie.
4.2 Die Teilnahmegebühr ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an die Akademie zu entrichten. Geht die Rechnung dem
Auftraggeber erst nach diesem Zeitpunkt zu, insbesondere bei kurzfristiger Anmeldung, ist die Teilnahmegebühr unverzüglich nach
Zugang der Rechnung, spätestens jedoch bis zum Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
4.3 Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu leisten. Ist der
Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang des Betrages auf dem Konto der Akademie maßgeblich.
4.4 Im Falle einer Stornierung (Ziff. 3.1) werden bereits geleistete Zahlungen mit den danach fälligen Beträgen verrechnet, im Falle einer
Umbuchung (Ziff. 3.2) auf die Teilnahmegebühr der neuen Veranstaltung angerechnet. Ein danach verbleibender Betrag wird erstattet.
Gleiches gilt für Zahlungen auf Veranstaltungen, die nach Ziff. 5.3 abgesagt werden oder von denen der Auftraggeber nach Ziff. 5.3
kostenfrei zurücktritt; das gesetzliche Widerrufsrecht (Ziff. 3.5) bleibt unberührt.
5 Durchführung von Veranstaltungen, Zertifikate
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5.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungs-Programm bzw. entsprechend der mit dem
Teilnehmenden gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das
Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
5.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozierenden bzw. an einem bestimmten
Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
5.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, seitens der Akademie nicht zu vertretenden Gründen, abzusagen, diese
sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: plötzliche Erkrankung des Dozierenden. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden
zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche entstehen dem Teilnehmenden daraus nicht. Die Akademie behält sich vor,
Präsenzveranstaltungen ggf. als Live-Online-Veranstaltung durchzuführen. Eine solche Änderung wird rechtzeitig, spätestens jedoch
drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, dem Teilnehmenden bekannt gegeben. Der Teilnehmende hat in diesem Fall die Möglichkeit,
kostenfrei von der Veranstaltung zurückzutreten oder kostenfrei umzubuchen.
5.4 Soweit die Akademie Seminare, Schulungen etc. mit Zertifikatsnachweis anbietet, müssen diese von den Teilnehmenden innerhalb von
zwei Jahren nach Beginn abgeschlossen werden. Die Akademie behält sich vor, nach Ablauf dieser Frist den aktuellen Kenntnisstand
der Teilnehmenden zu überprüfen, bevor ein Zertifikat ausgestellt wird. Sollte der Kenntnisstand nicht mehr den Anforderungen
entsprechen, kann die Akademie die Ausstellung des Zertifikats verweigern oder die Nachholung von Inhalten sowie zusätzliche
Prüfungen ansetzen.
6 Haftung
6.1 Soweit sich aus dem Vertrag sowie diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die
Akademie bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Auf Schadensersatz haftet die Akademie, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Akademie, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen
Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (I) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, (II) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung der Akademie jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 6.2 gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die
Akademie nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat sowie eine etwaige persönliche Haftung von Organen sowie
Sachverständigen und sonstigen Mitarbeitenden der Akademie. Sie gilt nicht, soweit die Akademie bzw. die vorgenannten Personen
einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz.
6.4 Der Teilnehmende hat etwaige Schäden, für die die Akademie haften soll, unverzüglich der Akademie in Textform anzuzeigen.
6.5 Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziff. 6 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr.
2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7 Höhere Gewalt
7.1 Für den Fall, dass eine der Parteien aufgrund eines ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses, auf das diese Partei keinen
Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Höhere Gewalt) ihre
Leistungspflichten gegenüber der anderen Partei ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, sind die betroffenen
Leistungspflichten der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei so lange ausgesetzt, wie das Ereignis und dessen Folgen andauern;
ebenso entfallen für diesen Zeitraum etwaige Gegenleistungspflichten der anderen Partei. Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche der anderen Partei bestehen insoweit nicht. Die sich auf Höhere Gewalt berufende Partei ist jedoch
verpflichtet, die andere Partei unverzüglich in Textform über das Ereignis, die ausgesetzten Leistungspflichten sowie die
voraussichtliche Dauer der Aussetzung der Leistungspflichten zu informieren. Entsprechendes gilt, wenn die sich auf Höhere Gewalt
berufende Partei während der Aussetzung der Leistungspflichten unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erkennen muss, dass sich
die mitgeteilte voraussichtliche Dauer der Aussetzung wesentlich verändert. Dauert das Ereignis länger als sechs Monate ab erstmaliger
Information gegenüber der anderen Partei an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des
Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. Die Aussetzung einer Zahlungspflicht kann – außer in
gesetzlich angeordneten Fällen oder wenn es sich um eine Gegenleistungspflicht im Sinne von Satz 1 handelt - nicht auf Höhere Gewalt
gestützt werden. § 287 Satz 2 BGB (Haftung für Zufall während des Schuldnerverzugs) bleibt unberührt.
8 Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
8.1 Die dem Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind
urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch
auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet.
8.2 Jedwede Verwendung der Wort-/Bildmarken der Akademie (z. B. zur Werbung mit Kooperation) bedarf der Zustimmung der Akademie.
8.3 Die Akademie wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die die Akademie bei der Durchführung der Leistungen zur Kenntnis gelangen,
außerhalb der Durchführung der Leistungen nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
8.4 Die Akademie verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmenden zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und auch im Übrigen
nur zu erlaubten Zwecken. Bei der Datenverarbeitung erfüllt die Akademie alle gesetzlichen, datenschutzrechtlichen Anforderungen.
9 Gerichtsstand, Erfüllungsort anzuwendendes Recht
9.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die
Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
9.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Akademie.
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9.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Stand: 01.11.2026